Bayrisches Landgericht verurteilt Versicherung zur Zahlung wegen Betriebsschließung
Wenn ein Unternehmer einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen abschließt, um sich gegen das Risiko einer Betriebsschließung zu versichern, tut er dies, um beim Eintreten eines entsprechenden Schadens einen Schadenausgleich zu erhalten. So war es auch beim Pächter des historischen Augustiner Kellers in München (Bayern).