Schulden

Bundesverfassungsgericht ermöglicht Beteiligung Deutschlands an gemeinsamer Schuldenaufnahme der EU

Das Bundes­verfassungs­gericht hat heute den Eilantrag einer Bürger­initiative gegen die so genannten Corona-Aufbaufonts abgelehnt. Der Bundespräsident kann das zugehörige Gesetz zur nationalen Um­setzung des EU-Beschlusses, der eine gemeinsame Ver­schuldung der EU-Mitglieds­länder in Höhe von 750 Milliarden Euro vorsieht, unter­zeichnen, berichtet die “Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)” ( Archiv ).

Deutschland soll im Rahmen von SURE in der EU gesamtschuldnerisch haften

Als die Europäische Union (EU) ins Leben gerufen wurde, war eines der fundamentalen vertraglichen Prinzipien die Nichtbeistands-Klausel : Die Haftung der EU sowie aller Mitgliedsstaaten für Verbindlichkeiten einzelner Mitgliedstaaten ist ausgeschlossen. Diese strikte Regelung wurde bereits durch den Europäische Stabilitätsmechanismus ( ESM ) in fragwürdiger Weise aufgeweicht.