Familiengericht Weimar hebt Schutzmasken- und Testpflicht für Schüler auf
Das Amtsgericht Weimar hat mit Beschluss vom 08.04.2021 (Az. 9 F 148/21) zwei Schulen und den Vorgesetzten der Schulleitungen untersagt, das Tragen Schutzmasken und die Teilnahme an Schnelltests auf das SARS-CoV-2-Virus vorzuschreiben, berichtet das Online-Magazin “Nachdenkseiten (NDS)” ( Archiv ). Gleichzeitig hat das Gericht die betreffenden Schulen angewiesen, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten.