Pflegefachkräfte

Deutschland: Ungeimpfte dürfen im Gesundheitssektor auch nach dem 16. März weiterarbeiten

Die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ge­führte Bundes­regierung hat ver­lauten lassen, dass die berufs­be­zogene Impf­pflicht gegen COVID-19, die im November letzten Jahres be­schlossen wurde und die ab dem 16. März 2022 gelten wird, nicht konsequent um­ge­setzt werden kann, berichtet “Bayerische Rund­funk (BR)” ( Archiv ).

Mehr als 12.000 ausländische Arbeitnehmer erhalten die französische Staatsbürgerschaft

Von der Wert­schätzung und dem Applaus für Menschen, die sich letztes Jahr um die Gesell­schaft im Rahmen der Epidemie ver­dient gemacht haben, ist in Deutschland nicht viel übrig geblieben. Exemplarisch seien hier nur die Situation der Pflege­kräfte an Hamburger Kranken­häusern ( Archiv ) und der aktuelle Arbeits­kampf an der Charité und in den Vivantes-Kliniken in Berlin um einen ein­klag­baren Personal­schlüssel ge­nannt ( Archiv ).

Niedersachsen erhöht Höchstarbeitszeit von Pflegekräften auf 60 Stunden die Woche

Das von CDU und SPD regierte Bundesland Niedersachsen hat im Rahmen einer Allgemeinverfügung die erlaubte maximale Wochenarbeitszeit von Pflegekräften auf 60 Stunden (!) erhöht. Die Regelung gilt bis Ende Mai 2021 (!), berichtet der öffentlich-rechtliche “Norddeutsche Rundfunk (NDR)” ( Archiv ). Es kommt noch besser: Die Verfügung enthält keine Regelungen für den Ausgleich1 der Mehrarbeit (Archiv).