Impfpflicht

Deutschland: Ungeimpfte dürfen im Gesundheitssektor auch nach dem 16. März weiterarbeiten

Die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ge­führte Bundes­regierung hat ver­lauten lassen, dass die berufs­be­zogene Impf­pflicht gegen COVID-19, die im November letzten Jahres be­schlossen wurde und die ab dem 16. März 2022 gelten wird, nicht konsequent um­ge­setzt werden kann, berichtet “Bayerische Rund­funk (BR)” ( Archiv ).

Stellengesuche von Ungeimpften

Ein Anzeigen­blatt aus Bautzen (Sachsen) ver­öffent­lichte vor einigen Tagen einen Artikel mit der Überschrift “In der Sorge vereint”, in der sich das Blatt zum einen wohl­wollend über die jüngste friedliche1 Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen äußerte und zum anderen über zahl­reiche Teil­nehmer aus der Ge­sund­heits- und Pflege­branche be­richtete, die dort angesichts der ab 16. März 2022 geltenden Impf­pflicht in ihrer Branche für den Erhalt ihrer Jobs demonstriert hätten.