IfSG

Bundestag verlängert erneut epidemische Lage von nationaler Tragweite

Der Deutsche Bundes­tag hat gestern erklärt, dass weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Trag­weite vor­liegt und diese über den 11. September hinaus ver­längert. Die Bundes­regierung kann damit die be­stehenden Sonder­rechte weiter aus­üben und bei­spiels­weise Maßnahmen wie Kontakt­be­schränkungen ohne Zu­stimmung des Bundes­rates in Kraft setzen, berichtet der öffent­lich-recht­liche “Bayerische Rund­funk” ( Archiv ).

Bundestag verlängert epidemische Lage von nationaler Tragweite

Am 25. März 2020 hatte der Deutsche Bundes­tag aufgrund der damaligen Aus­breitung des SARS-CoV-2-Virus in Deutschland eine epidemische Lage von nationaler Tragweite von un­be­stimmter Dauer festgestellt ( Archiv ). Hierdurch wurde es dem Bundes­mi­nis­te­rium für Ge­sundheit auf Basis des Infektions­schutz­ge­setzes (IfSG) er­möglicht, ohne Zu­stimmung des Bundes­rats diverse An­ordnungen (Ver­waltungs­akte) und Rechts­ver­ordnungen zu er­lassen.