Amtsgericht Weimar spricht Betroffenen trotz Verstößen gegen die Schutzmaßnahmen frei
Ende April 2020 hatte der Betroffene (Kläger) zusammen mit mindestens sieben weiteren Personen ohne Schutzmaßnahmen seinen Geburtstag gefeiert. Die insgesamt acht Beteiligten verteilten sich auf sieben verschiedene Haushalte. Dieses Verhalten verstieß gegen die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Gegen den folgenden Bußgeldbescheid der Stadt hatte einer der Betroffenen geklagt.