Verwaltungsgericht Berlin hält Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück (Niedersachsen) hat nun auch das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenen-Nachweises durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Januar diesen Jahres als rechtswidrig eingestuft, berichtet die Zeitung “Der Tagesspiegel” ( Archiv ).