Bundesregierung zieht Bitte um Verzicht auf Präsenzgottesdienste zurück
In ihrem Beschluss vom 24. März hatten Bund und Länder die beiden großen Kirchen in Deutschland gebeten, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten.
In ihrem Beschluss vom 24. März hatten Bund und Länder die beiden großen Kirchen in Deutschland gebeten, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist in seinem aktuellen Lage-/Situationsbericht eine effektive Reproduktionszahl von deutlich über 1 aus. Konkret schätzt das RKI die Reproduktionszahlen auf R=1,79 (95%-Prädiktionsintervall: 1,33 bis 2,23) und R=1,55 für den stabileren 7-Tage-R-Wert (Stand 20. Juni). Jede infizierte Person steckt also rechnerisch auf Basis des 7-Tage-R-Wertes 1,55 weitere Menschen an.
Seit dem 1. Mai ist es in dem von CDU und Bündnis 90/Die Grünen geführten Bundesland Hessen unter Auflagen wieder erlaubt , Gottesdienste und Trauerfeiern abzuhalten.
Noch im Januar diesen Jahres behauptete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angesichts des neuen Virus SARS-CoV-2, dass ein Mundschutz nicht notwendig sei, weil das Virus gar nicht über den Atem übertragbar sei. Das ist übrigens derselbe Jens Spahn, der Ende Februar keine Großveranstaltungen pauschal absagen wollte .