Mehr Platz für Bundesbeschäftigte in Zügen und Flugzeugen
Bundesbeschäftigte dürfen bei dienstlichen Reisen mit der Bahn oder dem Flugzeug auf Kosten der Steuerzahler einen zweiten zusätzlichen Sitzplatz buchen, um “im Sinne des Infektionsschutzes einen größeren Abstand zu den Mitreisenden zu gewährleisten”, berichtet der “Tagesspiegel” ( Archiv ). Die Regelung gilt laut einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums bis zum 31. März nächsten Jahres.