Telefonische Krankschreibung bei Erkältung wieder möglich
Die “Kassenärztliche Bundesvereinigung” informiert , dass im Falle einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt wieder eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) für maximal 7 Tage ausgestellt werden kann. Der Besuch einer Arztpraxis ist in diesem Fall nicht erforderlich ( Archiv ).