Sonderregeln für Fleischfabrik Tönnies in NRW

Es gibt klare Regeln: Wer sich nach­weis­lich mit dem SARS-CoV-2-Virus in­fi­ziert hat, muss sich für 10 Tage in Isolierung be­geben und kann diese Isolierung frühestens nach 7 Tagen nach ab­genom­menem negativen zer­ti­fi­zierten Anti­gen­test oder PCR-Test vor­zeitig be­enden ( Archiv ). Das hatten Bund und Länder am 07. Januar 2022 so fest­ge­legt1. Es gibt keine Aus­nahmen.

Es sei denn, man arbeitet für den Fleisch­ver­ar­beiter Tönnies in Nordrhein-Westfalen (NRW), also für genau das Unter­nehmen, das bereits im Juni 2020 durch sein vor­sätz­liches Fehl­verhalten NRW einen riesigen SARS-CoV-2-In­fek­tions­cluster bescherte ( Archiv ) – mit erheblichen Folgen für den be­troffenen Kreis und das Land. Für Mitarbeiter von Tönnies gab es nämlich Aus­nahmen. Das zu­ständige Kreis­ge­sundheits­amt be­handelte solche Fälle Anfang Januar diesen Jahres ge­sondert und er­möglichte eine Frei­testung bereits 48 Stunden nach der Erst­diagnose, berichtet der öffent­lich-recht­liche “West­deutsche Rund­funk (WDR)” ( Archiv ).

Das Gesund­heits­mi­nis­terium des Landes NRW war in die Vorgänge ein­ge­weiht.

Das Wort, nachdem Sie jetzt ver­mutlich suchen, heißt Korruption. Asoziales Pack ist ja der Begriff, der einem sofort ein­fällt.


  1. Zuvor waren die Regeln strenger. ↩︎