Verwaltungsgericht Berlin hält Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig

Nach der Entscheidung des Ver­wal­tungs­ge­richts Osnabrück (Nieder­sachsen) hat nun auch das Ver­wal­tungs­ge­richt Berlin (VG Berlin) die Verkürzung der Gültig­keits­dauer des Ge­ne­senen-Nach­weises durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Januar diesen Jahres als rechts­widrig ein­ge­stuft, berichtet die Zeitung “Der Tages­spiegel” ( Archiv ).