Aktuelle Fallzahlen (Archiv)
In Deutschland gibt es laut dem Robert Koch-Institut (RKI) 15.053.624 (+186.406 gegenüber dem Vortag) bestätigte Fälle (kumuliert) einer SARS-CoV-2-Infektion. 123.238 Menschen (+301 gegenüber dem Vortag) sind mit einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 verstorben (Stand 02. März). Rund 11.470.300 Menschen sind laut den aktuellsten Schätzungen des RKI genesen (Stand: 02. März). Anzahl der aktiven Infektionen in Deutschland: 3.460.086 (Stand: 02. März).
Brandenburg schert sich nicht um Gesetze
Für die Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg sind Bundesgesetze nicht so wichtig und so können in dem Bundesland die zur Kontaktdatenerfassung gemäß Infektionsschutzgesetz erfassten Daten rechtswidrig von der Polizei genutzt werden, berichtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ( Archiv ).
Krankenkasse BBK Provita sieht Untererfassung bei Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe
Andreas Schöfbeck, Vorstand der Krankenkasse BBK Provita, hat in einem Schreiben an das für die Sicherheit von Impfstoffen zuständige Paul-Ehrlich-Institut ( PEI ) vor einer “sehr erheblichen Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung” gewarnt, berichtet die “Berliner Zeitung”, die auch den Brief im Wortlaut abgedruckt hat ( Archiv ).
Überwältigende Mehrheit der COVID-19-Toten an der Infektion verstorben
In einer von den Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Gesundheit finanzierten Studie wurde untersucht, wie viele Menschen in Deutschland an und wie viele mit einer SARS-CoV-2 gestorben sind, berichtet das Nachrichtenmagazin “Stern” ( Archiv ).
Rekordzahlen bei COVID-19-bedingten Berufserkrankungen bei der BGW
Massive Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Seit Beginn der SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland haben sich die Wartezeiten von Kindern und Jugendlichen auf eine psychotherapeutische Behandlung fast verdoppelt, berichtet Fachzeitschrift “Deutsches Ärzteblatt” ( Archiv ).
Deutschland: Positivenquote steigt auf 45,7 Prozent bei deutlich geringer Anzahl an Testungen
Großbritannien hebt alle Schutzmaßnahmen auf
Sonderregeln für Fleischfabrik Tönnies in NRW
Es gibt klare Regeln: Wer sich nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert hat, muss sich für 10 Tage in Isolierung begeben und kann diese Isolierung frühestens nach 7 Tagen nach abgenommenem negativen zertifizierten Antigentest oder PCR-Test vorzeitig beenden ( Archiv ). Das hatten Bund und Länder am 07. Januar 2022 so festgelegt1. Es gibt keine Ausnahmen.